Den Kundendienst, Wartung und Sicherheitsüberprüfung für Automatiktüren führt die Grädler Fördertechnik nach der Richtlinie ZH 1/494 bzw. nach der MBO Richtlinie AutSchR durch.

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Die einzelnen Schritte zur Wartung beinhalten:
Zum Zwecke des Personenschutz / Unfallverhütung schreibt die Berufsgenossenschaft in ihrer Richtlinie ZH 1/494 die mindestens jährliche Überprüfung von "Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" durch eine sachkundige Person für öffentlich zugängliche Gebäude und gewerbliche Einrichtungen vor. Diese Überprüfungen müssen im allgemeinen gegenüber der Berufsgenossenschaft, den regionalen Arbeitsschutzbehörden und den Haftpflichtversicherern nachgewiesen werden.
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Die Überwachung von automatischen Schiebetüren in Fluchtwegen und Rettungswegen wird darüber hinaus durch die entsprechende MBO Richtlinie AutSchR geregelt. Hier kann Produkt- und Herstellerabhängig eine halbjährliche Überprüfung gefordert werden.